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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 3682/10

Datum:
20.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 3682/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0820.25K3682.10.00
 
Schlagworte:
Bauordnungsrecht Störer WEG-Verwalter
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 3/4 und der Be-klagte zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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