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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 1489/10

Datum:
23.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 1489/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0923.24L1489.10.00
 
Leitsätze:

Der Ausländer muss nicht Staatsangehöriger des Staates sein, in den er abgeschoben werden soll. In Deutschland geborene minderjährige Kinder, die selbst keine großen Integrationsleistungen erbracht haben, teilen jedenfalls dann ausländerrechtlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern, wenn diese ihren langjährigen Aufenthalt durch Verschleierung ihrer Herkunft erreicht, sich nicht integriert haben und ihr Lebensunterhalt voraussichtlich auf nicht absehbare Zeit mit öffentlichen Mitteln finanziert werden muss.

 
Tenor:

Der Antrag wird einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Pro-zesskostenhilfe abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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