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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 1274/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 1274/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0930.24L1274.10.00
 
Schlagworte:
Betriebskostenzuschuss Aufrechnung VA
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Klage 24 K 5172/10 gegen den Änderungsbescheid des Beklagten vom 22. Juli 2010 aufschiebende Wirkung hat, soweit darin ein Betrag in Höhe von 5.937,59 Euro mit der laufenden Abschlagszahlung auf den Betriebskostenzuschuss für den Monat September 2010 verrechnet worden ist. Der Antrags-gegner wird verpflichtet, an den Antragsteller vorläufig 5.937,59 Euro zu zahlen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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