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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 3840/10

Datum:
02.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 3840/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1202.24K3840.10.00
 
Normen:
==§§ 19 I.III,20I Kibit
Leitsätze:

Refinanzierung nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung, offenkundige Fehler. Formular

 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Auf¬hebung seines Bescheides vom 11. Mai 2010 verpflichtet, dem Kläger einen weiteren Betriebs-kostenzuschuss in Höhe von 47.746,97 Euro zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Ge¬richtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits¬leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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