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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 2227/10

Datum:
16.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
24 K 2227/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0816.24K2227.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Niederlassungs-erlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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