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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 2149/10

Datum:
02.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
24 K 2149/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0602.24K2149.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreck¬baren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll¬stre¬ckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstrecken¬den Betrages leistet.

 
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