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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 939/09

Datum:
27.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 939/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0927.23K939.09.00
 
Schlagworte:
Wahlgrabstätte, Nutzungsrecht, Friedhofsschließung
Leitsätze:

1. Zur Frage des Anspruchs eines Nutzungsberechtigten einer Familiengrabstätte auf dortige eigene Beisetzung trotz Ratsbeschlusses über die Schließung des Friedhofs ab einem bestimmten Zeitpunkt. 2. Zu inhaltlichem Wesenskern, rechticher Einordnung und Einschränkbarkeit des Rechts zur Nutzung einer Familiengrabstätte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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