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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 8436/08

Datum:
25.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 8436/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0625.23K8436.08.00
 
Schlagworte:
Teilzeitbeschäftigung, Versorgungsbezüge, Versorgungsabschlag, Bestandskraft, Wiederaufgreifen, Rücknahme
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll-streckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das be-klagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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