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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 8033/08

Datum:
15.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 8033/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1015.23K8033.08.00
 
Schlagworte:
Versorgungsehe Witwengeld Krebserkrankung Widerlegung der Vermutung konsequente Verwirklichung eines Heiratsentschlusses Vorziehen der Hochzeit wegen Krebserkrankung
Normen:
BeamtVG § 19 Abs 1 S 2 Nr 1
Leitsätze:

Einzelfall, in dem die Vermutung einer Versorgungsehe aufgrund umfangreicher Beweisaufnahme als widerlegt angesehen wurde, weil die Eheleute trotz Kenntniserlangung von einer lebensbedrohlichen Erkrankung ihren schon zuvor zur Überzeugung des Gerichts getroffenen Heiratsentschluss im Wesentlichen konsequent verwirklicht hatten und dabei die Versorgungsabsicht nicht überwog. (Hier: Feststellung von inoperabler Krebserkrankung im November 2007 - Vorziehen der für Mai 2008 geplanten Hochzeit auf den 6. Dezember 2007 - Versterben des Beamten am 14. April 2008.)

 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Lan¬de-sam¬tes für Besoldung und Versorgung für das Land Nordrhein-West-falen vom 23. Juli 2008 und dessen Widerspruchsbescheides vom 17. Oktober 2008 verpflichtet, der Klägerin Witwengeld nach dem ver-storbenen Oberregierungsrat O zu ge¬währen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung des Bevollmächtigten der Klägerin für das Vorverfahren wird für not¬wen¬dig erklärt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig voll¬streckbar.

 
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