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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 6123/08

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 6123/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0628.23K6123.08.00
 
Schlagworte:
Beamter, Versorgungsbezüge, Vordienstzeit, allgemeine Schulbildung, zweiter Bildungsweg, Ingenieurschule
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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