Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 5444/10

Datum:
29.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 5444/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1229.23K5444.10.00
 
Schlagworte:
Versorgungsabschlag Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorzeitige Zurruhesetzung Verfassungsmäßigkeit Diskriminierung Behinderter
Normen:
BeamtVG F 2006 § 14 Abs 3 S 1 Nr 3; AGG § 2; AGG § 3 Abs 2;
Leitsätze:

1. Fortführung der Rechtsprechung. der Kammer, die den Versor-gungsabschlag gemäß § 14 Abs 3 BeamtVG a.F. auch bei vorzeitiger Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit für verfassungsgemäß hält.

2. In diesem Versorgungsabschlag liegt auch keine nach dem AGG rechtswidrige Diskriminierung Behinderter.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht das be¬klagte Land vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank