Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 4643/08

Datum:
15.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
23 K 4643/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0115.23K4643.08.00
 
Schlagworte:
Obdachloser Unterkunft vermülltes Zimmer Funktionsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen Brandgefahr Gesundheitsgefahr Messie-Syndrom
Normen:
VwGO § 42 Abs 1, 1. Alt. VwGO § 42 Abs 2 VwGO § 113 Abs 1 S 4 OBG § 14 Abs 1
Leitsätze:

Die öffentliche Sicherheit i.S.v. § 14 Abs. 1 OBG umfasst die Funktionsfähigkeit öffentlicher Einrichtungen. Die Funktionsfähigkeit der Obdachlosenunterkünfte einer Stadt ist beeinträchtigt, wenn ein Obdachloser einen Raum einer solchen Unterkunft bewohnt und einen anderen Raum durch seine Habe und eine große Menge anderer Sachen (Altpapier etc.) belegt. Dies verhindert die Verfügbarkeit dieses Raumes für die Ordnungsbehörde zur Beseitigung der Obdachlosigkeit eines anderen Obdachlosen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Diese Entscheidung ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläu-fig voll¬streckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe des nach dieser Entscheidung zu vollstrecken-den Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leis-tet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank