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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 3449/09

Datum:
08.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 3449/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1108.23K3449.09.00
 
Tenor:

Der angefochtene Bescheid des Beklagten vom 17. April 2009 wird insoweit aufgehoben, als darin ein Betrag von mehr als 2.016,14 Euro festgesetzt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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