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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 L 2008/10

Datum:
20.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 L 2008/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1220.21L2008.10.00
 
Schlagworte:
Wohngeld Vorwegnahme der Hauptsache Mietzuschuss Lebensunterhalt Darlehen
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abge-lehnt.

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchfüh-rung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf einen Betrag von 1.824,00 Euro festge-setzt.

 
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