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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 7978/09

Datum:
24.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 7978/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0624.21K7978.09.00
 
Schlagworte:
Bewilligung Wohngeld Nachholung der Mitwirkung Dauer der fehlenden Mitwirkung Hinderungsgründe Ermessensentscheidung
Normen:
==§ 67 SGB I
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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