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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 4646/09

Datum:
11.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 4646/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0311.21K4646.09.00
 
Schlagworte:
Unterhaltsvorschuss vollstationäre Unterbringung Kinderheim
Normen:
§ 1 UVG
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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