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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 5177/09

Datum:
22.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 5177/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0322.18K5177.09.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verpflichtet, das Zeugnis des Klägers vom 10. Juli 2009 um den Vermerk der Berechtigung zum Besuch der gymnasia¬len Oberstufe zu ergänzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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