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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 1137/10

Datum:
20.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 1137/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0720.17L1137.10.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abge-lehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abge-lehnt.

3. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.000,--Euro festge¬setzt.

5. Der Tenor soll den Beteiligten vorab telefonisch mitgeteilt werden.

 
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