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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 4245/09

Datum:
09.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 4245/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0309.17K4245.09.00
 
Schlagworte:
nachwirkender Beitrag; nachlaufender Beitrag; Einschränkung der Teilnahme; Mitglied; ausgeschiedenes Mitglied; Be-triebsstillegung; Aufwand; Kosten; Abschreibung; kalkulatorische Kosten; Investitionen
Normen:
NiersVG § 25 Abs 4; NiersVG § 26; WVVO § 78
Leitsätze:

Nach § 25 Abs. 4 NiersVG kann von Verbandsmitgliedern ein nachlaufender Beitrag erhoben werden, soweit diese Produktionsstandorte im Verbandsgebiet stillgelegt haben.

Der nachlaufende Beitrag ist darauf beschränkt, welchen Aufwand das Mitglied in der Vergangenheit (gruppenbezogen) verursacht hat.

Die Kalkulation eines Beitragssatzes, bei dem im Beitragsbedarf (Umlagebedarf) kalkulatorische Kosten und in einem größeren Maße Investitionen angesetzt werden, ist folglich ausgeschlossen.

 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten für das Veranlagungsjahr 2008 vom 20. Mai 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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