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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 1246/10

Datum:
15.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 1246/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1015.17K1246.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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