Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 k 2421/09

Datum:
14.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 k 2421/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0714.15K2421.09.00
 
Schlagworte:
Fortbildungsprüfung
Normen:
VerkPr § 2 Abs 2 VerkPr § 2 Abs 4 Nr 1 VerkPr § 3 Abs 1 Nr 1 VerkPr § 3 Abs 1 Nr 2 VerkPr § 3 Abs 1 Nr 3 Verk Pr § 9 Abs 1
Leitsätze:

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen nach die Fortbildungsprü-fung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin nicht bestanden ist und nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/ Geprüfte Verkehrsfachwirtin (VerkPrV) zweimal wiederholt werden kann

2. Steht einer Zulassung zur mündlichen Prüfung im Handlungsbe-reich 3 des ersten Teils der Prüfung gemäß § 2 Abs. 3 VerkPr entgegen, dass die zuvor in den Handlungsbereichen 1 und 2 schriftlich zu erbringenden Prüfungsleistungen nicht beide bestanden sind, kann die Fortbildungsprüfung nur noch im Rahmen ihrer Wiederholung (§ 9 Abs. 1 VerkPr) mit Erfolg abgelegt werden

3. Die Fortsetzung der Prüfung durch Zulassung zur Wahlfachprüfung in dem zweiten Prüfungsteil setzt gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 VerkPr unter anderem voraus, dass die Prüfung im ersten Prüfungsteil aufgrund der bereits erbrachten Prüfungsleistungen und sei es in einem noch offenen Wiederholungsversuch nach § 9 Abs. 1 VerkPr – noch bestanden werden kann

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank