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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 Nc 15/10

Datum:
20.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 Nc 15/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0920.15NC15.10.00
 
Schlagworte:
Rechtsschutzinteresse Zulassung Studium Kapazität innerhalb außerhalb Vergabeverfahren zumutbar
Leitsätze:

Der geltend gemachte Anspruch auf Kapazitätsüberprüfung setzt eine erfolglose Bewerbung um einen innerkapazitären Studienplatz voraus, weil es Studienbewerbern möglich und zumutbar ist, sich vorrangig um einen Studienplatz im Vergabeverfahren zu bemühen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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