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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 1302/10

Datum:
25.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1302/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0825.15L1302.10.00
 
Schlagworte:
Eignungsprüfung Zulassung Rechtsanwaltschaft Erlass Prüfungsleistung Zeugnis juristisch Staatsprüfung
Normen:
RAZEignPrV § 5 RAZEignPrV § 6
Leitsätze:

Nach dem Urteil der Kammer vom 21. Juni 1996, 15 K 10216/94 (NJW 1997, 339 f.) ist ein Anspruch auf (teilweisen) Erlass von Prü-fungsleistungen gemäß § 5 S. 1 RAZEignPrV nicht schon dann begründet, wenn die erste juristische Staatsprüfung nachweislich bestanden ist. Vielemehr erfordert danach die Überprüfung der tatbestandlichen Erlassvoraissetzungen "... die abstrakte Aussage des Prüfungszeugnisses durch einen Rückgriff auf die zugrunde liegende Ausbildungs- und Prüfungsordnung..." zu konkretisieren.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 
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