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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 2614/09

Datum:
17.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 2614/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0217.14K2614.09.00
 
Schlagworte:
Abschleppen; absolutes Haltverbot; hinterlegte Mobilfunknummer; Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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