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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 761/10

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 761/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0512.13L761.10.00
 
Schlagworte:
Abschiebungsanordnung inlandsbezogenes Abschiebungshindernis Suizidialität
Leitsätze:

Auch im Falle einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylVfG ist die Ausländerbehörde für die Feststellung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse zuständig.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichts-kosten nicht erhoben werden.

 
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