Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7900/09

Datum:
19.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 7900/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0419.13K7900.09.00
 
Schlagworte:
Ruhestand Zurruhesetzung Zurruhesetzungsverfügung Zustellung Zurruhesetzungsgrund Schwerbehinderung
Leitsätze:

1. Nach dem Beginn des Ruhestands eines Beamten kann die Zurruhesetzungsverfügung nicht mehr geändert werden und kann ent-sprechend auch der Zurruhesetzungsgrund nicht mehr ausgetauscht werden (hier Fall der rückwirkenden Anerkennung einer schwerbehin-derung).

2. Nach der Zustellung der Zurruhesetzungsverfügung kann der Zurruhesetzungsantrag nicht mehr zurückgenommen oder geändert wer-den.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank