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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7467/09

Datum:
13.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 7467/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0913.13K7467.09.00
 
Schlagworte:
Beihilfe, wissenschaftlich allgemein anerkannte Be-handlungsmethode, Hyperbare Sauerstofftherapie, Hörsturz mit Tinnitus, Fürsorgepflicht
Normen:
==§ 5 BhV, § 6 Abs. 2 BhV
Leitsätze:

Die Begrenzug der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Hyperbare Sauerstofftherapie durch Nr. 2 der Hinweise zu § 6 Abs. 2 BhV hält einer gerichtlichen Nachprüfung stand. Die Hyperbare Sauerstofftherapie ist eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methode zur Behandlung eines Hörsturzes mit Tinnitus.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

 
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