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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5138/08

Datum:
28.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5138/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0528.13K5138.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurück-genommen hat.

Der angefochtene Bescheid vom 8. Januar 2008 und der Wider-spruchsbescheid vom 17. Juni 2008 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Bruttobezüge in Höhe von 3.019,67 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 17. Juli 2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zu 40 % und der Be-klagten zu 60 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstrecken-den Betrages leistet.

 
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