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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1490/09

Datum:
26.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1490/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0326.13K1490.09.00
 
Schlagworte:
Beurteilung Beurteilungszeitraum Beförderung Beurteilungssplitting Beurteilungslücke
Leitsätze:

Die Beförderung des zu beurteilenden Beamten im Beurteilungszeit-raum rechtfertigt regelmäßig keine Verkürzung des Beurteilungs-zeitraums.

Eine abweichende Verwaltungspraxis führt zu einer Beurteilungslü-cke, die aber nur hinzunehmen ist, wenn sie auf zwingenden Gründen beruht.

 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 25. März 2009 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers vom 31. Dezember 2006 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem beklagten Land wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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