Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1217/10

Datum:
07.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1217/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1007.13K1217.10.00
 
Schlagworte:
Ruhegehalt rugehaltsfähige Dienstzeit Lehre allgemeine Schulbildung Ersetzung Laufbahnvoraussetzungen maßgeblicher Zeitpunkt
Leitsätze:

Bei der Beantwortung der Frage, ob die allgemeine Schulbildung im Sinne von § 12 Abs. 1 BeamtVG durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt wird, ist grundsätzlich auf das zum Zeitpunkt des Eintritts in die je-weilige Beamtenlaufbahn geltende Beamtenrecht und somit insbesondere auf die insoweit maßgeblichen Laufbahnvorschriften abzustellen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank