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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 7462/08

Datum:
09.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 7462/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0609.9K7462.08.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,- Euro abzuwenden, sofern nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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