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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 1885/07

Datum:
18.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1885/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0318.7K1885.07.00
 
Schlagworte:
Weiterbildung Arzt Ärztekammer Anerkennung Kurs Ausland Prüfungskompetenz örtliche Zuständigkeit
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte hinsichtlich der vom Kläger abgehaltenen Kurse zum Thema „Psychosomatische Grundversorgung“ an deren Anerkennung durch die Landesärztekammer Hessen gebunden ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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