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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 K 6163/07

Datum:
22.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6163/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0422.5K6163.07.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 100,- Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 125 % des Betrages, der vollstreckt werden soll, leistet.

 
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