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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 7370/08

Datum:
20.07.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 7370/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0720.4K7370.08.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 6. August 2008 – Reg.-Nr.: 00-XX-0000/08 – wird aufgehoben, soweit sie die Errichtung eines rückwärtigen Anbaus beinhaltet.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten selbst sowie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte und der Beigeladene dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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