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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 686/09

Datum:
20.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 686/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0420.4K686.09.00
 
Schlagworte:
Angrenzer Beteiligung Baugebühren GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts grundbuchfähig
Normen:
BauO NRW § 74
Leitsätze:

Werden im Baugenehmigungsverfahren Inhaber von Grundstücksrechten beteiligt, die im Grundbuch "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen sind, so ist dies gebührenrechtlich die Beteiligung lediglich eines Angrenzers.

 
Tenor:

Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 29. Dezember 2008 wird aufgehoben, soweit darin Gebühren von mehr als 500,- Euro festgesetzt sind und gefordert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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