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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 2464/09

Datum:
20.08.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2464/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0820.4K2464.09.00
 
Tenor:

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 19. März 2009 (00-00/EII- 000/09) wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern 100,00 Euro zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

 
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