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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 31 K 5472/08.O

Datum:
04.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
31. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 K 5472/08.O
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0304.31K5472.08O.00
 
Tenor:

Der Widerspruchsbescheid der Präsidentin des Oberlandesgerichts E vom 25. Juni 2008 wird aufgehoben. Im übrigen wird die Klage ab-gewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leis-tet.

 
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