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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1770/09.A

Datum:
14.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1770/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1214.2L1770.09A.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 7505/09.A gegen Ziffer 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flücht-linge vom 3. November 2009 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C aus G mit der Ma߬gabe beigeordnet, dass hierdurch keine höheren Kosten entste¬hen als im Falle der Beauftragung eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts.

 
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