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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 149/09

Datum:
04.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 149/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0504.2L149.09.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des in der Hauptsache erle-digten Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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