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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 5707/08

Datum:
09.10.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 5707/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1009.26K5707.08.00
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 28. Juli 2008 verpflichtet, dem Kläger Auskunft zu geben über Typ, Modell, Höchstgeschwindigkeit und die offiziellen Emissions-werte i.S. des § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV des hinsichtlich der CO2 Werte emissionsträchtigsten regelmäßig genutzten Dienstwagens des Be-klagten, bezogen auf ein nicht durch Sonderausstattung/ Sicher-heitsausstattung beeinflusstes Serienfahrzeug.

Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Kostengläubigers durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der je-weilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.

 
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