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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2073/09

Datum:
11.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2073/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0511.26K2073.09.00
 
Schlagworte:
Leichenpauschale Gleichheitssatz Vertrauensschutz
Normen:
BBesG § 2 LRKG NRW § 5 LRKG NRW § 9
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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