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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 699/09

Datum:
22.06.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 699/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0622.25K699.09.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 9. Januar 2009 wird insoweit aufgehoben, als eine 48,00 Euro übersteigende Hundesteuer festgesetzt worden ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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