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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 5977/08

Datum:
02.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 5977/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0202.25K5977.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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