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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 4324/09

Datum:
30.11.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 4324/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1130.25K4324.09.00
 
Tenor:

Der Zweitwohnungssteuerbescheid des Beklagten vom 27. Mai 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläge¬rin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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