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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 3135/08

Datum:
30.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 3135/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0430.24K3135.08.00
 
Schlagworte:
Elternbeitrag Festsetzung Rückwirkung Verjährung Verwirkung
Normen:
§ 17 GTK § 169 AO
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Voll¬streckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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