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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 L 96/09

Datum:
24.02.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 96/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0224.23L96.09.00
 
Schlagworte:
Rückforderung vom Erben Rückforderungsbescheid Aufrechnung Ruhensregelung Emeritenbezüge fiktive Rente Verjährung Billigkeitsentscheidung
Normen:
VwGO § 80 Abs. 5 VwGO, § 123 BeamtVG, § 52 Abs. 2 BeamtVG, § 51 Abs. 2 BeamtVG, § 55 Abs. 1 S. 3 BeamtVG, § 91 Abs. 2 ZPO, § 195 ZPO, § 199
Leitsätze:

In Fällen der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs wegen überzahlter Versorgungsbezüge mit den laufenden monatlichen Versorgungsbezügen des Ruhestandsbeamten ist einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufrechnung im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zu erlangen.

hier: Einzelfall einer bei summarischer Prüfung rechtmäßigen Rückforderung und Aufrechnung wegen einer nicht beantragten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem Erben einer emeritierten Professorin, die die Überzahlung zu Lebzeiten erhalten hatte.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 12.800,28 Euro festgesetzt.

 
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