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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 3111/08

Datum:
06.04.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 3111/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0406.23K3111.08.00
 
Normen:
==§ 1 Abs 2 DlStatG § 2 Abs 1 DlStatG § 2 Abs 2 DlStatG § 5 Abs 2 DlStatG
Leitsätze:

Die wiederholte Heranziehung eines Berichtspflichtigen zu statistischen Erhebungen auf der Grundlage der §§ 1 Abs 2 2 Abs 1 und Abs 2 5 Abs 1 des Dienstleistungsstatistikgesetzes (DlStatG) muss nach Auswahlkriterien erfolgen die eine systematische Rotation der Befragten zur effektiven Begrenzung ihrer Belastung vorsehen

 
Tenor:

Der Heranziehungsbescheid des Beklagten vom 25. März 2008 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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