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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 573/09

Datum:
29.05.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 573/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0529.22L573.09.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache die weitere Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2008 zu unterlassen, wenn er nicht zuvor den Namen der Zeitschrift ’M’ vorläufig unkenntlich macht.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Die Zustellung dieses Beschlusses mittels Telekopie an den Antragsgegner wird angeordnet.

 
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