Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 5554/09.A

Datum:
04.12.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 5554/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:1204.21K5554.09A.00
 
Schlagworte:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Demonstration Sicherheitsdienste
Normen:
VwGO § 60; AufenthG § 60 Abs 1; AsylVfG § 3 Abs
Leitsätze:

Zu einer Demonstration in Kamishli am 02.11.2007 anlässlich des Einmarsches der türkischen Armee in den Nordirak

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der unter den Nummern 2. und 4. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19.05.2009 getroffenen Entscheidungen verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuerkennen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank