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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 958/07

Datum:
18.03.2009
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 958/07
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2009:0318.20K958.07.00
 
Schlagworte:
Alterseinkünftegesetz Ertragsanteilsbesteuerung Kohortenbesteuerung Öffnungsklausel Grundbetrag Leibrente Beitrag Beitragsbezogen Doppelbesteuerung Zweifachbesteuerung
Normen:
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb S 2 SNÄV § 42 Abs 7 SNÄV § 9 Abs 4 S 1
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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